Externe Stipendien Zulassungsvoraussetzungen für externe Stipendienstudenten (für Studenten von außerhalb des Königreichs):
1- Für externe Stipendienstudenten gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen, die für saudische Studenten an der Universität gelten.
2- Der Student sollte nicht jünger als 17 Jahre und nicht älter als 25 Jahre sein.
3- Der Student sollte kein anderes Stipendium von einer der Bildungseinrichtungen im Königreich erhalten haben.
4- Alle Zertifikate und Dokumente von den zuständigen Behörden im Land des Studenten sowie der Botschaft und der saudi-arabischen Kulturvertretung im Heimatland des Studenten zu ratifizieren.
5- Der Student sollte von keiner Bildungseinrichtung im Königreich entlassen worden sein.
6- Die Studentin sollte gemäß den Bestimmungen von einem Mahram (einem männlichen gesetzlichen Betreuer) begleitet werden; Dieser Mahram sollte ein Stipendium haben, eine reguläre Aufenthaltserlaubnis (Iqama) haben oder bei einem saudischen Arbeitgeber angestellt sein, der seine Dienste benötigt.
7- Die von der Universität festgelegte ärztliche Untersuchung zu bestehen.
8- Die Universität ist berechtigt, den Studenten aufzufordern, Empfehlungen von Gremien, Institutionen oder Personen einzureichen, die von der Universität bestimmt werden.
Einreichung von Förderanträgen:
Zuschussanträge werden elektronisch über das akademische Systemportal der Majmaah University über diesen Link eingereicht: http://edugate.mu.edu.sa . Die Abgabe sollte zu den für die Studienbewerbung vorgesehenen Terminen und Zeiten und nach Abschluss aller Zulassungsverfahren an der Universität erfolgen.
Ende des Stipendiums:
Der externe Stipendiat muss das Königreich nach Abschluss des Studiums innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten nach Abschluss verlassen. Wenn das ursprüngliche Programm ausläuft, kann es nicht um mehr als die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Zeitraums verlängert werden.
Allgemeine Bestimmungen:
1- Aufenthaltsregeln und -vorschriften im Königreich gelten für den Stipendiaten.
2- Der Stipendiat sollte während seiner Studienzeit von der Universität gefördert werden.
3- Der Stipendiat ist nicht berechtigt, von der Majmaah University zu einer anderen zu wechseln, und die Universität ist berechtigt, alle Fälle auszuschließen, die sie für angemessen hält.
4- Dem Stipendiaten ist es untersagt, während der Dauer des Studiums für Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen zu arbeiten.
5- Der Stipendiat unterliegt den gleichen Regeln und Vorschriften wie an der Universität.
6- Die Beantragung der Zulassung wird für alle Fachrichtungen mit Ausnahme von Gesundheitsfachrichtungen akzeptiert. In diesem Fall ist die Zulassung nur auf saudische Studenten beschränkt.
Benötigtes Dokument:
-Eine Kopie eines Abiturzeugnisses mit dem Original zur Überprüfung; solange alle Dokumente von der Botschaft und der saudi-arabischen Kulturmission im Heimatland des Studenten ratifiziert sind.
– Eine Kopie eines gültigen Reisepasses mit dem Original zur Überprüfung.
– Ein Stipendienantrag für das Zulassungsformular.
Zulassungsvoraussetzungen für Stipendiaten:
Bei ihrer Ankunft in Saudi-Arabien müssen ausgewählte Kandidaten beglaubigte Kopien der folgenden Dokumente entweder des Außenministeriums ODER der saudischen Botschaft im Herkunftsland des Studenten vorlegen. Alle Dokumente müssen in die arabische Sprache übersetzt werden. Die Dokumente sind:
- Abiturzeugnis
- Abschriften
- Führungszeugnis
- Medizinischer Bericht
- Reisepass (muss seit Ihrer Einreise nach Saudi-Arabien noch mindestens 2 Jahre gültig sein)
- Neues buntes Foto
- Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsland des Schülers
- Bewerbungsformular für ein Stipendium, das für die Online-Bewerbung ausgefüllt wurde