ENTWICKLUNGSSTIPENDIEN – Fakultät für Sozialwissenschaften der Karlsuniversität

Dieses Stipendium wird direkt von der Fakultät für Sozialwissenschaften der Karlsuniversität mit einem großzügigen Beitrag der Karlsuniversität bzw. des tschechischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport angeboten und verwaltet. Das Stipendium ist für Studierende aus Entwicklungsländern und Ländern bestimmt und verfügbar, die sich in einem politischen und wirtschaftlichen Übergangsprozess befinden.

GENAUE INFORMATION

Was ist im Angebot

Das Stipendium wird als einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 75 000 CZK (ca. 3 000 EUR) an ausgewählte Studierende zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungskosten des Studierenden gewährt. Im Rahmen des Stipendiums gibt es keinen Erlass der Studiengebühren.

Das Stipendium wird jedes Jahr neu evaluiert.

Wer ist berechtigt

Das Stipendium kann an Studierende in einem der kostenpflichtigen Studiengänge der Fakultät in einem der ersten drei Studienjahre bei Bachelorstudiengängen bzw. den ersten beiden Studienjahren bei Masterstudiengängen vergeben werden. Dies bedeutet, dass die Bewerbung von aktuellen Studierenden im ersten oder zweiten Bachelor- oder ersten Masterjahr oder von einem neuen Bewerber für eines unserer kostenpflichtigen Programme eingereicht werden kann.

Die Antragsteller müssen aus Entwicklungsländern oder Ländern stammen, die sich in einem politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozess befinden (gemäß dem Bericht der UNCTAD) und ihren Bedarf an finanzieller Unterstützung im Antrag angeben.

Finanzielle Bedingungen

Der erfolgreiche Stipendiat erhält die Auszahlung zu Beginn des Wintersemesters, spätestens einen Monat nachdem er sich zum Studium angemeldet und alle Voraussetzungen erfüllt hat. Wesentliche Voraussetzung für die Auszahlung des Stipendiums ist die vorherige Zahlung des Studienbeitrags für das Wintersemester. Vor der Ankunft des Studenten in Prag wird kein Geld gezahlt.

Das Stipendium wird jährlich vergeben. Daher müssen Studierende jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.

Für das dritte Studienjahr (Master) bzw. das vierte Studienjahr (Bachelor) werden keinesfalls Stipendien vergeben.

Studenten, die beabsichtigen, sich parallel sowohl für das Stipendium des Internationalen Visegrad-Fonds als auch für unsere Entwicklungsstipendien zu bewerben, können dies tun. Dennoch ist es unsere Politik, dass wir kein Entwicklungsstipendium an jemanden auszahlen, der auch Mittel aus dem Internationalen Visegrad-Fonds erhält.

SO BEWERBEN SIE SICH FÜR DAS STIPENDIUM

Antragstellung

Bewerbungsschluss für Stipendien ist der 30. April 2023 .

 Die Bewerbung ist per E-Mail an aufnahme@fsv.cuni.cz  zu richten

Bitte laden Sie den Antrag hier herunter .

Der Antrag muss vollständig (mit allen erforderlichen Dokumenten) eingereicht werden, und alle eingereichten Dokumente müssen in englischer Sprache verfasst oder von beglaubigten Übersetzungen begleitet sein.

Der Antrag muss die folgenden 2 Anhänge enthalten:

  • abgeschlossenes Motivations-Essay von maximal 1000 Wörtern, in dem erläutert wird, warum Sie ein Stipendium benötigen und was Sie sich von Ihrem Studium an der Karlsuniversität erhoffen
  • für STUDIERENDE: ein Empfehlungsschreiben eines Wissenschaftlers der Karlsuniversität, der Sie aus Ihrem Studium an der Fakultät kennt.
  • bzw. für NEUBEWERBER: zwei Empfehlungsschreiben von Lehrenden, die Sie aus Ihrem bisherigen Studium kennen, inkl. Bestätigung Ihrer finanziellen Bedürftigkeit

WICHTIG: Alle Stipendienbewerber, die sich neu für eines unserer Programme bewerben, MÜSSEN sich auch für ihren gewählten Studiengang bewerben und den Namen des Programms auf ihrem Stipendienantrag vermerken. Andernfalls wird ihre Bewerbung um ein Stipendium nicht berücksichtigt.

Auswahl der Bewerber

Das Stipendienprüfungsgremium bewertet alle vollständigen und förderfähigen Stipendienanträge, die fristgerecht eingehen. Die für die Stipendien ausgewählten Studierenden werden dem Dekan der Fakultät zur endgültigen Entscheidung vorgeschlagen.

Die Entscheidung des Vorstands ist unabhängig von der Entscheidung des Zulassungsausschusses. Stipendiatinnen und Stipendiaten können jedoch nur von der Fakultät endgültig zugelassene Studierende werden.

Neben den eingereichten Unterlagen der Stipendienbewerber berücksichtigt das Stipendienkollegium die Ergebnisse der Bewerberinnen und Bewerber aus ihrem bisherigen Studium.

Die endgültige Entscheidung über die Vergabe von Stipendien trifft der Dekan. Über diese Entscheidung wird der Dekan mit erfolglosen Bewerberinnen und Bewerbern nicht korrespondieren.

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