REISESTIPENDIEN FÜR KÜNSTLER AUS DEM AUSLAND FÜR AUFTRITTE IN DEUTSCHLAND

Gefördert werden Musikprojekte von Ensembles aus Entwicklungs- und Schwellenländern gemäß DAC-Liste , die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation die Kosten für Auslandsreisen nicht aufbringen können. Es richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler als auch an Laien- und Jugendensembles. In der Regel handelt es sich um ein Reisestipendium.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME:

  • Der Antrag muss vom Partner aus Deutschland gestellt werden
  • Das antragstellende Ensemble muss ein hohes musikalisches Niveau nachweisen
  • Kulturelle Bedeutung des Projekts
  • Der künstlerische Austausch muss im Mittelpunkt des Projekts stehen
  • Kohärentes Programm und Zeitplan 

NICHT FÖRDERFÄHIG SIND:

  • Musikprojekte hauptsächlich für Fundraising-Zwecke
  • Kurz-/Wochenendreisen sowie Reisen hauptsächlich zu touristischen Zwecken
  • Folklore-Veranstaltungen
  • Projekte zur Verbreitung parteilicher, religiöser oder weltanschaulicher Ansichten

ERFORDERLICHE DOKUMENTE:

  • Ausgefülltes Antragsformular (siehe Link zum neuen Förderantragsformular unten)
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Aktuelle Audioaufnahme (Link)
  • Kurze Geschichte des ausländischen Ensembles
  • Detaillierter Zeitplan und Zeitplan
  • Einladung des Bewerbers an das ausländische Ensemble
  • Zwei Angebote entweder von zwei unabhängigen Reiseveranstaltern oder von einem Online-Preisvergleichsportal
  • Nummerierte Teilnehmerliste mit Angabe der Rolle, des Geburtsdatums und des Wohnorts jedes Teilnehmers

TERMIN

Anträge auf Förderung von Musikprojekten in Deutschland müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektstart gestellt werden.

Bereits initiierte Projekte, dh für die bereits Reisearrangements (z. B. Flüge) gebucht wurden, sind nicht förderfähig. Daher müssen Sie vor einer verbindlichen Reservierung einen formlosen Antrag auf Genehmigung vorzeitiger Projektvereinbarungen per E-Mail oder zusammen mit Ihrem Förderantrag stellen. Die Bewilligung eines solchen Antrags durch das Goethe-Institut stellt jedoch keine verbindliche Zusage zur Vergabe einer Förderung dar.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Alle von uns bereitgestellten Mittel sind ein freiwilliger Beitrag für Projekte, die eng mit den Zielen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in Einklang stehen.

Bitte beachten Sie unsere geltenden Datenschutzbestimmungen .
ZUM BEWERBUNGSFORMULAR
Die Antragstellung erfolgt über den Kulturförderungsantrag.

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